Vergaberichtlinie für Genossenschaftswohnungen

Guten, sicheren und gleichzeitig beziehbaren Wohnraum zu schaffen und zur Verfügung zu stellen – das war von Anfang an das Ziel unserer 1946 und damit in Zeiten kriegsbedingter Wohnungsnot in Traunstein gegründeten gemeinnützigen Siedlungs- und Wohnungsbaugenossenschaft Haidforst.

Bei dieser gingen wir nicht den Weg des klassischen Mietens und Vermietens, sondern ganz gezielt den einer Genossenschaft.

Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Nach diesen Prinzipien finden unsere Mitglieder seither preiswerten Wohnraum. Und mehr. Denn als Mitglied und gleichzeitig Miteigentümer der Genossenschaft erhalten sie mit ihren Genossenschaftsanteilen auch Gemeinschaft, Mitbestimmung und Sicherheit.

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer von Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung beschließt der Vorstand.

Aufgrund der stetig steigenden Anzahl von Wohnungsanträgen, wird bei der Vergabe von Wohnungen, nach bestimmten Kriterien vorgegangen.

Unsere Genossenschaft heißt jede Person herzlich willkommen, unabhängig ihrer Rasse, ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, oder ihres Alters, sofern erwartet werden kann, dass sie sich mit den Zielen der Satzung der Wohnbaugenossenschaft Haidforst identifiziert, sich in eine Hausgemeinschaft einfügt und andere Mieter und Mitglieder respektiert.

Voraussetzung für die Zuteilung einer Wohnung ist der Wohnungsantrag, der vorab vom Interessenten ausgefüllt werden muss. Ein Anspruch auf eine Wohnung kann daraus nicht abgeleitet werden.

Die Vergabe einer Genossenschaftswohnung erfolgt durch den Vorstand. Der Vorstand wird bei der Entscheidungsfindung die folgenden Vergabekriterien berücksichtigen:

  • Volljährigkeit

Wohnungen werden grundsätzlich nur an Interessenten vergeben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

  • Aktuelle Wohnsituation

Wohnungen sind nicht für Personen mit Wohn- und Grundeigentum oder einem beträchtlichen Vermögen gedacht. Vielmehr sehen wir die Wohnungen für Bürgerinnen und Bürger vor, deren Wohnsituation zurzeit nicht optimal ist. Das gilt natürlich auch für Mitbürger, die dringend ein seniorenfreundliches Zuhause benötigen.

  • Familiären Verhältnisse

Für einen allein stehenden Antragsteller/in ist eine Wohnung grundsätzlich angemessen, die einen Wohn-/ Schlafraum, eine Küche oder Kochnische sowie Bad oder Dusche mit Toilette aufweist. Diese Voraussetzung ist grundsätzlich auch bei 1-Zimmer-Wohnungen gegeben. Bei entsprechender Verfügbarkeit ist grundsätzlich auch die Zuweisung einer 2-3 Zimmer-Wohnung möglich.

Für 2 Erwachsene ohne Kinder ist eine Zweizimmerwohnung (Wohn- und Schlafzimmer, Küche, Bad, Toilette) angemessen. Bei entsprechender Verfügbarkeit ist grundsätzlich auch die Zuweisung einer 3-Zimmer-Wohnung möglich.

Erwachsene/Familien mit Kinder: Grundsätzlich wird für ein Kind ein eigenes Zimmer als angemessen anerkannt. Bei zwei Kindern ist es auch zumutbar, dass sich die beiden Kinder ein Zimmer teilen, sofern die Eltern dies wünschen.

  • Finanzielle Situation des Antragstellers/der Antragstellerin/Bonitätsprüfung:

Kann der/die Interessent/-in nachweisen, dass er/sie über ein ausreichendes Einkommen zur Anmietung der Wohnung verfügt? Vor Vergabe der Wohnung wird eine Schufa-Auskunft über den Interessenten eingeholt.

  • Sympathisches Auftreten/Referenzen:

Hat der/die Interessent/-in einen oder mehrere Fürsprecher/innen aus den Reihen der Mitglieder?

Kann die Integration des/der Interessent/-in in die bestehende Struktur der Hausgemeinschaft erwartet werden?

  • Wohnberechtigungsschein:

Bei öffentlich geförderten Wohnungen werden Interessenten, darauf hingewiesen sich bei der Stadt TS zu melden, um auch von diesem Wohnraum zu profitieren, der durch die Wohnbaugenossenschaft Haidforst verwaltet wird (Haidforst 13, Haidforst 42/44, Josefstr. 17/19, Lambergstr. 18,20,22)